Verhaltenskodex für Lieferanten
Die Metzgerei Der Ludwig strebt die Einhaltung von höchsten ethischen Standards und ein möglichst nachhaltiges Wirtschaften an. Hieraus ergibt sich eine Verantwortung für unser Handeln, die sich auch auf unsere Lieferanten sowie deren Zulieferer erstreckt. Nachfolgende Richtlinien und Anforderungen definieren die Mindeststandards, die wir an unsere Lieferanten in Bezug auf nachhaltiges und ethisches Verhalten stellen. Diese finden auch beim Auswahlprozess neuer Lieferanten Beachtung.
Rechtskonformität
Lieferanten halten sich an die geltenden Gesetze und überschreiten diese nicht.
Das bedeutet:
Lieferanten verpflichten sich dazu, alle Vorgaben der nationalen und lokalen Gesetzgebung einzuhalten, besonders im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt. Bei Lieferanten, die in Ländern agieren, in denen die gesetzlichen Bestimmungen von den Vorgaben dieses Dokumentes abweichen, sind die jeweils höheren Anforderungen einzuhalten.
Im Falle eines eindeutigen Verstoßes, des Vorwurfs eines eindeutigen Verstoßes oder einer Untersuchung eines möglichen Verstoßes, bei dem es einen Zusammenhang mit Leistungen oder Produkten gibt, die die Lieferanten an unserem Unternehmen liefern oder die die Lieferanten möglicherweise einschränken, Leistungen oder Produkte in der gewohnten Qualität an uns zu liefern, verpflichten sich die Lieferanten dazu, schnellstmöglich ihren Ansprechpartner unserer Metzgerei darüber in Kenntnis zu setzen.
Menschenrechte & Arbeitsbedingungen
Lieferanten wahren die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter und behandeln sie mit angemessener Würde und Respekt.
Das bedeutet:
Freie Wahl des Arbeitsverhältnisses
Lieferanten dürfen keine Arbeitsverhältnisse, die auf Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Arbeit basieren, tolerieren oder fördern. Das Leisten der Arbeit muss aus freien Stücken erfolgen, und es muss dem Arbeitnehmer freistehen, das Arbeitsverhältnis aus eigenem Willen heraus zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Arbeitnehmer werden in keiner Form beeinflusst, religiöse, politische oder soziale Weltanschauungen zu ändern, um ein Arbeitsverhältnis eingehen oder aufrechterhalten zu können.
Kinder- und Jugendarbeit
Lieferanten dürfen in keiner Phase der für unsere Metzgerei geleisteten Arbeit Kinderarbeit einsetzen. „Kind“ bezieht sich hierbei auf Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Personen, die das Mindestalter für eine Beschäftigung im jeweiligen Land noch nicht erreicht haben – je nachdem welche Vorgabe höher ist. Gefährliche Arbeit, die die Sicherheit oder Gesundheit verletzen oder gefährden könnte, darf nur von Personen über 18 Jahren verrichtet werden. Hierzu zählen auch Nachtarbeit sowie Überstunden.
Löhne und Arbeitszeiten
Lieferanten zahlen den Arbeitnehmern mindestens die gesetzlich vorgegebenen Löhne und Sozialleistungen. Gesetzliche Bestimmungen zu Überstunden und Nachtarbeit finden entsprechend Anwendung. Von Disziplinarmaßnahmen in Form von Lohnabzügen distanzieren sich die Lieferanten. Wöchentliche Arbeitsstunden dürfen die gesetzliche Vorgabe oder einen Wert von 60 Stunden pro Woche – je nachdem welcher Wert niedriger ist – nicht überschreiten. Mitarbeitern wird jede Woche mindestens ein arbeitsfreier Tag sowie mindestens einmal im Jahr ein angemessen langer Erholungsurlaub gewährt.
Humane Behandlung und Nichtdiskriminierung
Lieferanten unterbinden Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch und jede andere Art von unmenschlicher Behandlung. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung, Familienstand, politischer Ausrichtung oder Aussehen ist nicht zulässig.
Vereinigungsfreiheit
Lieferanten respektieren, basierend auf den geltenden Gesetzen, das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, den Beitritt in eine Gewerkschaft sowie zur Arbeitnehmervertretung oder zum Betriebsrat. Eine offene Kommunikation mit der Unternehmensführung über Missstände in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ist möglich, ohne dass die Mitarbeiter Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung haben müssen.
Gesundheit & Sicherheit
Lieferanten sorgen für sichere und gesundheitlich einwandfreie Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter am Arbeitsplatz und stellen die Unbedenklichkeit ihrer Leistungen und Produkte sicher.
Das bedeutet:
Produkt- und Dienstleistungsqualität
Lieferanten ergreifen alle erforderlichen Vorkehrungen, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden unserer Metzgerei sicherzustellen. Dies bezieht sich sowohl auf Produkte und Dienstleistungen, die unsere Metzgerei vom Lieferanten in Anspruch nimmt, als auch auf damit zusammenhängende zwischenmenschliche Interaktionen. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Hygiene und Qualitätsstandards.
Arbeitsschutz
Lieferanten halten alle gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz ein und beugen einer Gefährdung durch chemische, physikalische und ergonomische Belastungsfaktoren vor. Wo benötigt, stellen sie den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Mitarbeiter werden vor dem Umgang mit Gefahrstoffen im Umgang mit diesen geschult und geschützt. Über potenzielle Risiken werden Mitarbeiter informiert.
Notfallprävention
Lieferanten analysieren mögliche Notfallsituationen, die am Arbeitsplatz auftreten können, und treffen daraus entsprechend vorbeugende Maßnahmen, über die die Mitarbeiter in Kenntnis gesetzt werden. Des Weiteren werden die Auswirkungen solcher Situationen durch reaktive Schritte eingegrenzt und minimal gehalten.
Grundbedürfnisse
Lieferanten stellen den Mitarbeitern zu jeder Zeit einen Zugang zu sauberem Trinkwasser sowie zu sauberen Sanitäreinrichtungen kostenlos zur Verfügung. Werden Mitarbeitern durch Lieferanten Unterkünfte bereitgestellt, so sind diese sauber, sicher, verfügen über Heiz- und Lüftungsmöglichkeiten sowie einen Zugang zu Warmwasser.
Umweltverantwortung
Lieferanten gehen verantwortungsvoll mit der Umwelt um und streben an, natürliche Ressourcen zu schonen sowie effizient zu nutzen.
Das bedeutet:
Umweltgenehmigungen und Berichte
Lieferanten halten alle geltenden Umweltvorschriften ein. Erforderliche Genehmigungen, Zulassungen und Informationen über Registrierungen und Beschränkungen sind einzuholen und aktuell zu halten. Gesetzlich vorgeschriebene operative und an das Berichtswesen gestellte Anforderungen sind einzuhalten.
Auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit muss geachtet werden, Anforderungen diesbezügl. müssen erfüllt werden
Chemikalien und Gefahrstoffe
Lieferanten verpflichten sich bei Chemikalien und anderen Materialien, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen, Lagerung, Transport, Nutzung und Entsorgung so zu handhaben, dass diese auf sichere Art und Weise erfolgen. Versehentliche Austritte und Freisetzungen in die Umwelt sind zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen einzuschränken.
Kennzeichnungspflicht und Produktinhalt
Lieferanten müssen sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnungspflicht für Verpackungen, Abfallentsorgung und Recycling halten. Verbotene oder eingeschränkte Materialien dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden.
Umweltverschmutzung
Lieferanten reduzieren Abfälle aller Art soweit wie möglich oder vermeiden diese komplett. Wo dies nicht möglich ist, sind Abfall, Abwasser und andere Emissionen gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und vor der Entsorgung – wenn nötig – aufzubereiten. Eine Wiederverwertung ist anzustreben.
Ressourcennutzung
Lieferanten gehen verantwortungsvoll mit denen von ihnen eingesetzten Ressourcen um und bemühen
sich, den Verbrauch von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen in allen Bereichen zu verringern. Es wird angestrebt, ausschließlich auf erneuerbare Energiequellen zurückzugreifen.
Ethische Grundsätze
Lieferanten folgen ethischen Standards und handeln in allen Geschäftsbereichen mit Integrität und bemühen sich, diese zu fördern.
Das bedeutet:
Geschäftliche Integrität
Lieferanten verpflichten sich dazu, ihre Geschäfte im Einklang mit einem fairen Wettbewerb zu führen. Geschäftliche Transaktionen werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in den Geschäftsunterlagen erfasst. Sie setzen ausschließlich faire Geschäftspraktiken ein und beachten die kartellrechtlichen Vorgaben. Werbung wird stets wahrheitsgemäß eingesetzt.
Korruption und Bestechung
Lieferanten lehnen jegliche Art von Korruption, Bestechung, Erpressung und Unterschlagung ab. Im geschäftlichen Kontakt mit anderen Unternehmen oder Behörden stellen Lieferanten keine Bestechungsgelder oder sonstige widerrechtlichen Anreize in Aussicht oder nehmen diese an. Geschenke von Lieferanten an Mitarbeiter unserer Metzgerei dürfen nur vereinzelt erfolgen und keinen Wert haben, der groß genug ist, um eine Beeinflussung des fairen Wettbewerbs oder der Geschäftsbeziehung zu bewirken.
Datenschutz und Informationssicherheit
Lieferanten verpflichten sich zum Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten von Mitarbeitern und Kunden. Daten werden nur, wo zwingend benötigt oder gesetzlich vorgeschrieben, gespeichert.
Managementsystem
Lieferanten verfügen über ein Managementsystem oder richten ein solches ein, um die Anforderungen, die sich aus diesen Grundsätzen ergeben sicherzustellen, zu überprüfen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Dieses enthält:
Prozesse zur Erkennung und Einhaltung geltender Gesetze und Vorgaben sowie der Vorgaben dieses Dokumentes. Prozesse zur Weiterentwicklung von Strukturen sowie zur Risikoverminderung, Programme für Informationen und Schulungen für Mitarbeiter sowie Prozesse zur fortlaufenden Verbesserung und für Korrekturmaßnahmen. Zusätzlich werden die zum Nachweis der Anforderungen erforderlichen Dokumente gepflegt.